Allgemeine Bestimmungen
Bitte befolgen Sie bei Bundeswehr-Projekten den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen.
Neue Projekte
Nach dem Planungshandbuch GA 3.0 sollen alle neuen Projekte nur noch mit den Objekten der Vorgaben aus den Mustern erstellt werden.
Bestandsprojekte
Für existierende Projekte gilt vor allem Anderen:
- Nach dem Arbeitskreis Musterplanung Wärme gibt es keinen Bestandsschutz.
Aus diesem Grund benötigen Sie bei Umbauarbeiten die Genehmigung des Arbeitskreises Musterplanung Wärme. Ziel ist es, alle Anlagen der Bundeswehr auf einen einheitlichen Standard zu bringen.
☞ Gegebenfalls können wir die Bibliothek um notwendige Blöcke erweitern.
Die Funktionsliste ist Abrechnungsgrundlage
Die Funktionsliste ist Abrechnungsgrundlage. Deshalb wurde ihr Inhalt überarbeitet und teilweise festgelegt. So sind z. B. die Funktionen der Spalte 3.5 (Befehlsausführkontrolle) festgelegt, da nicht jeder interne Programmzwischenschritt zu einer Abrechnungsgrundlage führen darf.
Keine automatische Berechnung
Die Möglichkeit der automatischen Berechnung ist für die Bundeswehr deaktiviert worden, da die Anzahl der Kommunikationspunkte mit der Managementebene und der dynamischen Einblendungen von der Möglichkeit der Berechnung aus den Spalten 1.1 bis 3.2 abweicht.
Management-Station
Die Darstellung in der Dokumentation soll einen optimalen Wiedererkennungswert für Nutzer und Servicetechniker bieten. Die Anlagenbilder der Dokumentation sollten deshalb den Bildern der Management-Station (ehem. GLT) entsprechen. Aufgrund der dynamischen Einblendungen können in der Regel jedoch nicht mehr als 18 Geräte auf der Management-Station abgebildet werden.
Ausschreibung
Für alle Neuausschreibungen sollen die Mustertexte verwendet werden. Die Texte aus dem StLB 070 dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie sie vom GAEB erworben haben!
LV-Positionen
Die LV-Positionen sollen in der Ausschreibung erhalten bleiben.
Texte DDC und MS für Feldgeräte
Die Texte für die Dienstleistungen stammen aus dem StLB 070. Die Texte für die Feldgeräte hingegen wurden teilweise geändert, um geltendes Urheberrecht einzuhalten. Die Übernahme dieser Texte ist daher nur manuell möglich.
Festlegung Inselbereiche
Die WBV legt bei der Ausschreibung fest, was zu einem Inselbereich gehört. Hierzu gibt es keine global gültige Festlegung. Inselbereiche werden im Leistungsverzeichnis des Rahmenvertrags festgeschrieben.
Standarddatenpunktlisten
Aus urheberrechtlichen Gründen hat die Bundeswehr eigene Standard-Datenpunktlisten entwickelt – die VDI 3814 ist deshalb nicht im Handbuch Gebäudeautomation enthalten. VDI-konforme Datenpunkte in den Funktionslisten müssen also vom Planer ins Bundeswehr-Format überführt werden.
Ausführungsunterlagen nach VOB 18386 Teil C
Das Planungsbüro hat dem Ausführenden die Unterlagen nach VOB 18386 Teil C zu übergeben. Hierzu gehören auch die Automationsschemen und die Funktionslisten nach DIN EN ISO 16484-3 sowie das Beiblatt für die Bundeswehr.
Gerätekennzeichen
Die Gerätekennzeichen müssen für jede Anlage eindeutig sein. Das gilt besonders dann, wenn die Anlage sich auf mehrere Seiten verteilt.
- So muss z. B. die Nummerierung der Geräte auf Blatt 2 von Blatt 1 fortgeführt werden.
- Die Benennung der Funktionen kann ebenfalls abweichen. So müssen beispielsweise die Kürzel H für Meldungen aus dem eigenen Gerät und S für Meldungen ohne Sicherheitsfunktion verwendet werden.
I/O-Leiste
Früher nannten wir diese Leiste den „Bundeswehr-Kamm“. Die Felder F und S sind dabei für folgende Eintragungen reserviert:
- F: Schaltschrankfeld
- S: Seite in EPlan
Vollständigkeit der Anlagenbilder
Das Handbuch Gebäudeautomation 3.0 berücksichtigt keine abgelaufenen Projekte. Die Anlagenbilder sollen bei neuen und zu sanierenden bzw. umzubauenden Anlagen angewendet werden.
Gerätekennzeichnungsschlüssel
Der derzeitige Schlüssel besitzt 32 Stellen. Dies ist notwendig für die Übergabe der Daten an SAP-basierende Systeme. Aus dem Schlüssel geht auch der Kostenträger hervor.
☞ Für die Erzeugung des GKZ gibt es zwar ein Software-Programm namens Keytool, doch leider arbeitet dieses nicht zuverlässig. Die Arbeitskreise arbeiten derzeit an der Korrektur, um die Eindeutigkeit der Schlüssel zu gewährleisten. Für das Programm ist auch eine Bedienungsanleitung in Planung.
Folgende Punkte sind bei der Erstellung der GKZ zu berücksichtigen:
- Der Schlüssel soll nicht das Gerät – also den Montageort – definieren, sondern die Information für ZÜB.
- Der Schlüssel soll aus Betreibersicht generiert werden, also z. B. wird das Gewerk durch das Symbol H dargestellt werden, eine Anlage demzufolge durch WH01.
Transfer Datei C
Derzeit wird nur die Erfassung der Verbrauchsdaten übertragen.
Zustandsgraph
Für jede Anlage müssen Zustandsgraphen nach VDI 3814-6 erstellt werden. Hierbei sind jedoch nicht alle Forderungen der VDI wirksam. Die Zustandsgrafen können pro Anlage mehrere Seiten umfassen.
Derzeit nutzen die meisten Planer MS Visio oder Excel, um die Zustandsgraphen zu erstellen. Der Vorteil: Wiederkehrende Funktionen lassen sich als VBA-Makros definieren. TRIC verfügt jedoch inzwischen über eine eigene Funktionsgruppe namens VDI 3814-6, die alle Werkzeuge zur Erstellung von Zustandsgraphen bietet.
Trendprotokolle
Trends werden im Bundeswehr-Handbuch nicht gefordert. Da andererseits die VOB 18386 Teil C Trendprotokolle für die Inbetriebnahme fordert, muss die ausführende Firma diese gegebenenfalls erstellen und bei der Planung berücksichtigen, damit der Nachweis der Funktionsfähigkeit erfolgen kann. Diese Leistungen dürfen nicht berechnet werden.
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